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UBS behindert Geldwäscherei-Strafverfahren zu Tropenholzkorruption

In einem Rechtsstreit mit der Bundesanwaltschaft versucht die UBS, die Verwendung von Beweismitteln in einem Strafverfahren wegen Geldwäscherei von Korruptionsgeldern aus der Abholzung des Regenwalds von Borneo zu verhindern.
Die Schweizer Grossbank UBS versucht in einem Rechtsstreit, die Bundesanwaltschaft an der Verwendung von Beweismitteln gegen die Bank in einem Geldwäscherei-Strafverfahren zu hindern. Dies berichtet die „Schweiz am Sonntag“ in ihrer heutigen Basler Ausgabe.
Hintergrund des Streits zwischen der UBS und der Bundesanwaltschaft ist ein Strafverfahren gegen die Bank wegen mutmasslicher Geldwäscherei von 90 Millionen Dollar im Auftrag des malaysischen Potentaten Musa Aman, Chief Minister des malaysischen Bundesstaat Sabah. Dieser hat gemäss Informationen des Bruno-Manser-Fonds für die Erteilung von Rodungsbewilligungen im Tropenwald von Borneo systematisch Bestechungsgelder entgegengenommen.
Die Schmiergelder wurden über Konti der UBS in Singapur und Hong Kong gewaschen; Aman hatte auch ein persönliches Konto bei der UBS in Zürich. Auf Grund einer Strafanzeige des Bruno Manser Fonds eröffnete die Bundesanwaltschaft im August 2012 ein Strafverfahren.
Die Bundesanwaltschaft bestätigte diese Woche, dass das Strafverfahren noch läuft: „Der aktuelle Verfahrensgang wird stark bestimmt durch rechtliche Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit der Siegelung, respektive Entsiegelung von Beweismitteln“.
Gegenüber den Medien hatte die UBS bisher zugesichert, „selbstverständlich“ mit den Strafverfolgungsbehörden zu kooperieren und „weltweit höchste Standards im Kampf gegen die Geldwäscherei“ umzusetzen.
Der Bruno Manser Fonds ist enttäuscht, dass die UBS mit ihrem Verhalten dazu beiträgt, Straftaten eines korrupten Potentaten zu decken, der den Tropenwald von Borneo für seinen persönlichen Gewinn abholzen lässt. Er fordert die UBS auf, ihre Verschleppungstaktik aufzugeben und in voller Kooperation mit der Justiz auf eine raschen Abschluss des Strafverfahrens hinzuwirken.
(26. Juli 2015)
++++UPDATE++++
In einem Schreiben an den Bruno Manser Fonds vom 30. Juli 2015 hält die UBS fest, "dass sich an der grundsätzlichen Kooperation der UBS AG ("UBS") mit den Strafbehörden in der Sache nichts geändert" habe. Die UBS habe sich allerdings gegen die Bundesanwaltschaft zur Wehr gesetzt, da sie "prozessuale Schritte der Strafuntersuchungsbehörden als nicht rechtskonform" erachtete. Die hängige Beschwerde vor Bundesgericht sei nicht durch die UBS, sondern durch die Bundesanwaltschaft erhoben worden, "nachdem das erstinstanzliche Gericht das prozessuale Vorgehen der Bundesanwaltschaft klarerweise als unrechtmässig" taxiert habe. Bei der ersten Instanz handelt es sich gemäss Informationen des Bruno Manser Fonds um das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Bern.
(10. August 2015)
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