Der Bruno Manser Fonds hat eine neue Website . Gewisse Inhalte sind noch nicht migriert, deshalb ist diese Seite noch aktiv.
DE | FR | EN

News

UBS-Tropenholzskandal: Berner Gericht bestätigt Geldwäscherei-Tatverdacht

20.08.2015
UBS-Tropenholzskandal: Berner Gericht bestätigt Geldwäscherei-Tatverdacht


Erstinstanzliches Urteil im Entsiegelungsstreit zwischen Bundesanwaltschaft und UBS im Fall des malaysischen Potentaten Musa Aman publiziert – Für FINMA erstelltes „Risk Assessment“ der Bank darf nicht als Beweismittel im Strafverfahren verwendet werden


(BERN) Das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Bern hält den Tatverdacht für gegeben, dass die UBS in ihrer Geschäftsbeziehung mit dem malaysischen Potentaten Musa Aman ihre Sorgfaltspflicht verletzt und sich möglicherweise der Geldwäscherei schuldig gemacht hat. Dies geht aus einem heute bekannt gewordenen Urteil um Verfahrensfragen in einem Rechtsstreit zwischen der UBS und der Bundesanwaltschaft hervor.

Das Gericht hatte sich mit der Frage zu befassen, ob die Bundesanwaltschaft ein von der UBS im Auftrag der FINMA erstelltes „Risk Assessment“ zu ihrer Geschäftsbeziehung mit dem malaysischen Potentaten Musa Aman in einem laufenden Strafverfahren als Beweismittel verwenden darf.

Die Bundesanwaltschaft liess das brisante Papier anlässlich einer Hausdurchsuchung bei der UBS am 19. November 2014 beschlagnahmen, nachdem die FINMA das „Risk Assessment“ den Strafverfolgungsbehörden des Bundes nicht ausgehändigt hatte. Um das versiegelte Dokument einsehen zu können, stellte die Bundesanwaltschaft beim zuständigen Berner Zwangsmassnahmengericht einen Antrag auf Entsiegelung.

In seinem Urteil vom 19. Juni 2015 kam das Gericht zunächst zum Schluss, dass auf Grund der Beweislage die allgemeinen Voraussetzungen für eine Hausdurchsuchung bei der UBS gegeben waren: „Entgegen der Auffassung der Gesuchsgegnerin [UBS] begründen die beurteilten Vorgänge einen hinreichenden Tatverdacht darauf, dass die in die Kundenbeziehung involvierten Mitarbeiter der X. [UBS] AG Singapore ihren Sorgfaltspflichten nicht nachkamen und dass damit bei ihrer Auswahl, Instruktion und Beaufsichtigung offensichtlich Fehler passierten, die ein Organisationsverschulden zumindest nicht ausschliessen. Ein hinreichender Tatverdacht ist damit gegeben.“

Hingegen entschied das Gericht auf Antrag der UBS, dass die Bundesanwaltschaft das UBS - „Risk Assessment“ nicht entsiegeln und bei einer allfälligen Anklage nicht als Beweismittel verwenden darf. Beim Urteil stützte sich das Gericht auf den Grundsatz, dass im Strafverfahren niemand gezwungen werden darf, sich selbst zu belasten („nemo-tenetur-Grundsatz“). Die Bundesanwaltschaft zog das Urteil ans Bundesgericht weiter. Ein rechtskräftiges Urteil wird für die kommenden Wochen erwartet.

Der Bruno Manser Fonds wirft der UBS vor, im Auftrag des malaysischen Potentaten Musa Aman (Regierungschef des Bundesstaats Sabah) bis zu 90 Millionen Dollar Bestechungsgelder aus dem Tropenholzgeschäft in Borneo gewaschen zu haben. Auf Grund einer Strafanzeige des Bruno Manser Fonds eröffnete die Bundesanwaltschaft im August 2012 ein Strafverfahren gegen die Bank.

Gegenüber der Öffentlichkeit betonte die UBS wiederholt, sie arbeite bei der Aufklärung des Falles „selbstverständlich“ mit den Strafverfolgungsbehörden zusammen. Der Bruno Manser Fonds fordert die UBS dazu auf, Wort zu halten und aktiv zur Aufklärung des Falles beizutragen, indem sie den Strafverfolgungsbehörden alle relevanten Informationen zur Verfügung stellt.



zurück zur Übersicht